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Manche Menschen sind nicht mehr in der Lage, ihre Angelegen- heiten eigenverantwortlich zu regeln. Sie sind z.B. psychisch krank, geistig oder körperlich behindert, suchtkrank oder alters- verwirrt. Darum brauchen sie Unterstützung, um ein selbst be- stimmtes Leben zu führen. Für diese Menschen ist die rechtliche Betreuung an Stelle der früheren Vormundschaft getreten. Betreuung statt Entmündigung – dabei ist das Wohl des Be- treuten Maßstab des Handelns. Übrigens: Jeder Erwachsene kann eine rechtliche Betreuung ehrenamtlich übernehmen. |
Bei der rechtlichen Betreuung geht es darum, den Alltag hilfsbedürftiger Menschen ein- schließlich aller notwendigen Entscheidungen zu gestalten und ein würdevolles Lebensum- feld zu schaffen. Der Betreuungsverein des SkF wird gefördert von der Region Hannover und vom Land Nieder- sachsen. |
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